Vermessungsbüro Willing
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Vermessungsbüro Willing


Das Vermessungsbüro Willing wurde am 01.01.1995, auf

freiberuflicher Basis nach EStG § 18, Vermessungsingenieur,

gegründet und unterliegt nicht der Pflicht zur Anmeldung

im Gewerbeamt.


Hauptschwerpunkt der Bürotätigkeit ist die Erbringung von

Vermessungsleistungen für Architekten, Bauingenieure, Behörden

und Bauunternehmen auf dem Gebiet der Entwurfsvermessung, Bauvermessung und sonstiger Vermessungsleistungen.

Katastervermessungen werden nicht erbracht.